Die Grünen wollen das Recht auf Versorgung mit Mobilfunk gesetzlich festschreiben, um das Problem der unzähligen Funklöcher in Deutschland ein für alle Mal aus der Welt zu schaffen. Innerhalb der kommenden Wochen will die grüne Bundestagsfraktion einen Antrag einbringen, der Druck auf die Bundesregierung ausüben soll.
Demnach soll Mobilfunk künftig als zusätzlicher „Pflichtdienst“ neben dem „Universaldienst“ gelten. Netzbetreiber, die in vorrangig ländlichen Regionen durch Abwesenheit glänzen, sollen zum Ausbau gezwungen werden können. Zudem soll die Bundesnetzagentur ermächtigt werden, den Netzbetreibern „eine verpflichtende Regelung für Lokales Roaming aufzuerlegen“, heißt es im Entwurf des Antrags, welcher der Redaktion vorliegt. Dies soll eine Mitnutzung von Frequenzen in jenen Regionen ermöglichen, in denen weitere Betreiber noch nicht ausgebaut haben und kurzfristig für Abhilfe sorgen.
Langfristig soll ein Umlagesystem den Ausbau finanzieren, also ein Topf, in den Netzbetreiber ab einer bestimmten Größe einzahlen. Dazu ist allerdings eine Gesetzesänderung auf EU-Ebene notwendig, was mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Über den aktuellen Vorstoß hatte zunächst die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Millionen Bürger ohne Mobilfunkempfang
Tausende Funklöcher durchziehen das gesamte Bundesgebiet. Doch selbst wenn die Netzbetreiber die derzeit geltenden Versorgungsauflagen erfüllen würden, dann blieben Schätzungen zufolge immer noch knapp zwei Millionen Menschen ohne Handyempfang.
Im Rahmen der Frequenzversteigerung im Jahr 2015 hatten sich die Anbieter verpflichtet, ab dem 1. Januar 2020 98 Prozent der Haushalte bundesweit mit mindestens 50 MBit/s zu versorgen. Dieses Ziel ist aber nicht vollumfänglich erfüllt. Derzeit prüfen die Regulierer die Angaben der Betreiber.
Dass dieser Zustand untragbar ist, weiß auch die Bundesregierung, inklusive dem verantwortlichen Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU). „Wir haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Bürger nicht im Funkloch stecken bleiben“, sagte Scheuer vor einiger Zeit in einem Interview. „Das gehört zur Grundversorgung“.
In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ruderte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jedoch zurück: „Das Universaldienstregime ist zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung nicht geeignet“, beschied das BMVI 2018 den Grünen. Besser ließe sich dieses Ziel mit strengeren Auflagen erreichen, die an die Ersteigerung der Nutzungsrechte von Mobilfunkfrequenzen geknüpft sind.
Verpflichtung statt „ineffektiver Förderprogramme“
Die Ende 2018 festgezurrten Auflagen der Bundesnetzagentur erreichten dieses hehre Ziel jedoch nicht. Auch eine im letzten November vorgestellte Mobilfunkstrategie der Bundesregierung schiebt eine mögliche (Teil-) Lösung, etwa durch die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft, auf die lange Bank.
„Statt ineffektive Förderprogramme und eine fragliche Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mit Steuergeldern zu finanzieren, sollten die von der Bundesregierung veranschlagten 1,1 Milliarden Euro zur Finanzierung des Pflichtdienstes genutzt werden“, sagt die grüne Infrastruktursprecherin Margit Stumpp. Dann könne der Bund den Ausbau in unterversorgten Gebieten anordnen, statt auf die Anreizwirkung von Fördergeldern zu hoffen – „auch dort, wo sich der Ausbau aus privatwirtschaftlicher Sicht nicht rechnet“, sagt Stumpp.
